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Politkommentar / Suizidbegleitung
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Suizidbegleitung - die CVP hält den Finger drauf!



In den letzten Wochen haben uns alle Nachrichten erreicht, die wir höchst ungern zur Kenntnis genommen haben: Das proaktive Verhalten von Dignitas hat Grenzen gesprengt. Muss die Bevölkerung erst mit Nachrichten über die Suizidbegleitung auf Parkplätzen in die Gänge gesetzt werden, bis sie reagiert?
Nein!
Viele Menschen sowie die politischen Vertreter der Bevölkerung haben sich schon seit Längerem mit diesen Fragen auseinander gesetzt. Leider hat der Bundesrat unter der Leitung von BR Blocher nach wie vor den Eindruck, dass die aktuelle Gesetzgebung ausreicht, um Missbräuchen Einhalt zu gebieten.
 
Die CVP teilt diese Meinung schon lange nicht mehr. Nicht nur auf Bundesebene sondern auch im Zürcher Kantonsrat hat die CVP immer wieder auf die unbefriedigenden Rahmenbedingungen hingewiesen und klare Konkretisierungen gefordert.

Bereits 2003 hatte KR Patrick Hächler in einem Postulat ein Verbot des Sterbetourismus und Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für Freitodhelfer gefordert.

Am Montag, 12. November hat KR Patrick Hächler, Gossau, eine weitere Fraktionserklärung mit unmissverständlichen Aufrufen an die Adresse des Regierungsrats abgegeben.   


  Fraktionserklärung zu Suizidbegleitung vom 12.11.07

Kantonalpräsidenten Markus Arnold hat seinerseits Position bezogen. In einer umfassenden Stellungnahme für die CVP des Kantons Zürich spricht er sich zur aktuellen Situation aus, umreisst die Veränderungen von Menschenbildern und die Gefahr der ethischen Normierung und die Komplexität bei der Umsetzung ins Recht. 

Lesen Sie doch die Details.


  Markus Arnold zur Suizidbeihilfe

Die CVP setzt sich aber schon länger mit diesen Veränderungen und Bedürfnissen in der Gesellschaft auseinander. Bereits im November 2006 hat sie zum Thema "Palliative Care" (Pflege und Begleitung von schwerkranken Menschen) in Zusammenarbeit mit Dialog-Ethik eine Veranstaltung zu "Patientenverfügung" durchgeführt. Die Informationen können sie hier runterladen.

Weiterführende Informationen finden Sie auch bei
Palliative.ch, der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung  oder der
Schweizerischen Krebsliga

Wir freuen uns, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen.


  Weitere Informationen zur Patientenverfügung



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